AGB


Anlage III
Allgemeine Geschaeftsbedingungen smartSKIN Center
Lizenzsystem


1. Inhalt des Vertrages:

Umfang und Inhalt des Vertrages zwischen der smartSKIN Center (nachfolgend smartSKIN) und dem Kunden abgeschlossenen Behandlungsverträge richten sich nach der schriftlichen Festlegung des Vertrages.

2. Haftung von smartSKIN:

Die Haftung für gesundheitliche Schäden des Kunden durch die Behandlung wird begrenzt auf 2 Mio. Euro. Dies entspricht der Begrenzung durch die abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung. Wird grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen, so entfällt die Haftungsbegrenzung. Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche können gegenüber smartSKIN nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die gesamten Anweisungen des Fachpersonals während der Behandlung erfolgt hat. Dies gilt besonders für das Tragen einer Schutzbrille. Eine Haftung wird auch ausgeschlossen, wenn der Kunde beim Abschluss der Behandlungsvertrages, trotz Nachfrage, wissentlich falsche Angaben zu körperlichen Vorbelastungen macht. Weiterhin wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn der Kunde sich in der Vorbereitung nicht vertragskonform verhält (Aufnahme von ausreichender Flüssigkeitsmenge, Rasur, etc.) sowie nach der Behandlung (Unterlassen Sonnenbädern und Solarien) nachweislich nicht beachtet hat.

3. Rücktrittsrecht des Kunden:

Der Kunde kann jederzeit vom Behandlungsvertrag zurücktreten.

4. Behandlungstermine:

smartSKIN vereinbart mit dem Kunden einen festen Behandlungstermin und stellt das erforderliche Behandungspersonal, sowie die entsprechende Technik zur Verfügung. Eine kostenlose Terminverschiebung ist nur möglich, wenn dies smartSKIN frühzeitig (24 Stunden) mitgeteilt wird. Eine Stornierung oder Terminverschiebung von weniger als 24 Stunden hat smartSKIN das Recht auf 50 % des Behandlungspreises, jedoch nicht mehr als €50,00 als Höchstbetrag als pauschalen Schadensersatz. Bei technischen oder Personalproblemen kann smartSKIN den Termin kurzfristig verschieben.

5. Sonstige Bestimmungen:

5.1. Nebenabreden beduerfen der Schriftform, wie auch die Aufhebung derselben.

5.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.